Tippgeber Provision
Wir suchen Objekte für die Mitglieder unseres VIP Netzwerks!
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie oder sein Grundstück verkaufen möchte und Hilfe bei der Vermarktung benötigt? Melden Sie sich bei uns. Es lohnt sich!
schnell, einfach, lukrativ
1000 €
pauschal
Beachten Sie:
Die Datenweitergabe ist nur mit dem Einverständnis des Eigentümers zulässig (§ 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz).
Die Tipp-Einnahme ist als sonstige Einnahme zu versteuern (§ 22 Abs. 3 EStG).
04
Es kommt ein notarieller Kaufvertrag über das Tippobjekt zustande, bei dem WERTKAUF Immobilien ein Provisionsanspruch gegenüber dem vom Tippgeber genannten Eigentümer entsteht und die Maklerprovision vollständig dem Tippnehmer zugeflossen ist.
05
Glückwunsch! Es werden 1.000,- EUR auf das von Ihnen hinterlegte Konto gutgeschrieben. (Dauer ca. 14 Tage)
Vorraussetzungen:
Ablauf:
Die Immobilie oder das Grundstück ist uns noch unbekannt.
Das Objekt wurde noch nicht öffentlichkeitswirksam beworben (Internet, Zeitung u. Ä.)
Es liegt kein Maklervertrag von dritten Personen vor.
Der Eigentümer ist weder Ehepartner noch Lebenspartner von Ihnen
01
Sie erhalten das Tippgeberformular per Mail von uns.
02
Sie senden uns das Formular unterschrieben zurück.
03
Wir nehmen Kontakt mit dem Eigentümer auf und halten Sie über den weiteren Vermarktungsprozess auf dem Laufenden.